Projektzeitraum

November 2022 – April 2024

Dienstleistungen

  • Auswertung und Aufarbeitung von Workshopergebnissen
  • Fachexpertise und Netzwerk
  • Moderation partizipativer Prozesse
  • Projektleitung
  • Recherche

Richtlinie für kantonale Verpflegungsbetriebe 

Richtlinie zur Reduktion von Klimabelastung und Lebensmittelabfällen kantonaler Verpflegungsbetriebe bis 2030

10 wirkungsvolle Handlungsfelder partizipativ mit Branchenakteuren erarbeitet

16 Zielsetzungen, Berichterstattung und Toolbox praktisch getestet und bereit zur Umsetzung 

Richtlinie ist kompatibel mit dem nationalen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung und weiteren Branchenstandards

AUSGANGSLAGE & ZIELE

Umweltimpact umfassend reduzieren – mit Fokus auf Food Save und Klima

Mit dem Leitbild «Nachhaltige Ernährung Kanton Zürich» wurde 2022 ein Massnahmenpaket erarbeitet, welches die Herausforderungen einer nachhaltigen Ernährung bearbeitet. Eine dieser Massnahmen ist eine «Richtlinie für kantonale Verpflegungsbetriebe» zur Reduktion der Lebensmittelverluste auf unter 50g pro Menü und der Treibhausgasemissionen um 40%. Foodways wurde durch den Kanton Zürich beauftragt, die Richtlinie zu erarbeiten.

Ziele:

  • Foodways identifiziert in Zusammenarbeit mit der Kantonsverwaltung und Branchenakteuren die Handlungsfelder mit dem grössten Hebel zur Erreichung der im Leitbild definierten Ziele.
  • Die Entwicklung der Richtlinie wird kollaborativ gestaltet und basiert auf bestehenden Arbeiten
  • Hohe Akzeptanz der Richtlinie bei den umsetzenden Unternehmen

OUTPUT

Abstrakte Nachhaltigkeitsziele übersetzt in praktische Handlungsoptionen

Für kantonale Betriebe verpflichtende Richtlinie mit

  • 10 umfassenden Handlungsfeldern
  • 16 praktischen Zielen
  • 21 konkreten Massnahmen mit Tools

Die Richtlinie stösst aufgrund der partizipativen Ausarbeitung auf hohe Akzeptanz bei den umsetzenden Unternehmen. Die Zusammenhänge zwischen einer nachhaltigen Entwicklung in der Gastronomie und den identifizierten Handlungsfeldern sind durch konkrete Unterziele greifbar und praktisch schrittweise umsetzbar – sowohl in kantonalen als auch in unabhängigen Betrieben. In letzteren wurden die Ziele möglichst anschlussfähig an existierende Bemühungen ausgestaltet.

  • Link zur Richtlinie für kantonale Verpflegungsbetriebe: hier klicken